Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Kreismedienzentrum Ulm / Alb-Donau-Kreis mit dem Träger Landratsamt Alb-Donau-Kreis ist bemüht, seine Internetseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite: www.kreismedienzentrum-ulm.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L‑BGG vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L‑BGG

  • Auf einzelnen Seiten werden ältere Grafiken verwendet, deren Text nicht als echtes Textelement, sondern als Bestandteil der Grafik eingebettet ist.
  • Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei. Es werden jedoch keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten verwendet.
  • Videos sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Neue Videoproduktionen werden grundsätzlich mit Untertiteln versehen, um Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den Zugang zu erleichtern.


Unverhältnismäßige Belastung

Die barrierefreie Überarbeitung der Internetseite sowie die Anpassung mehrerer PDF-Dokumente erfordern erheblichen personellen und finanziellen Aufwand. Unter Beteiligung der Kreis-Behindertenbeauftragten erfolgt daher eine Priorisierung. Die Umsetzung wird schrittweise und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen vorgenommen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. September 2025 im Rahmen einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 09. März 2026 überprüft.


Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite auffallen oder Sie Informationen zu nach § 10 Absatz 1 L‑BGG ausgenommenen Inhalten benötigen, können Sie uns kontaktieren:


Kreismedienzentrum Ulm / Alb-Donau-Kreis 

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Ingo Klettke

Basteistraße 46

89073 Ulm

Telefon: 0731 / 185‑1810

E-Mail: kreismedienzentrum-ulm@alb-donau-kreis.de


Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L‑BGG‑DVO vorgesehenen Frist beantwortet wurde, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte wenden.


Landes-Behindertenbeauftragte

Nora Welsch 

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 279 3360

E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de


Kommunale Behindertenbeauftragte des Alb-Donau-Kreises

Imke Schmid 

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Schillerstraße 30

Gebäude B, 6. Stock, Zimmer 6H‑13

89077 Ulm

Telefon: 0731 / 185 4744

E-Mail: imke.schmid@alb-donau-kreis.de


Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.